Die wachsende Zahl von Insolvenzen von Krankenhausträgern stellt nicht nur das Gesundheitssystem
vor erhebliche Herausforderungen, sondern wirft auch neue und komplexe rechtliche Fragestellungen auf, insbesondere
im Bereich des Arzthaftungs(prozess)rechts. Während Krankenhäuser traditionell als stabile Institutionen
im Gesundheitswesen galten, führen wirtschaftlicher Druck, Personalmangel und strukturelle Defizite
zunehmend dazu, dass immer mehr Einrichtungen Insolvenz anmelden. Hinzu kommt, dass seit ca. 2–3
Jahren die von einer drohenden Insolvenz betroffenen Kliniken verstärkt die gestalterischen Möglichkeiten
des insolvenzrechtlichen Eigenverwaltungsverfahrens für die Sanierung erkennen. Dieser Beitrag beschäftigt
sich mit den Konsequenzen einer Krankenhausinsolvenz auf die arzthaftungsrechtliche Auseinandersetzung.