Der Beitrag untersucht, wie pädagogische Diagnostik in der schulischen Policy für Grundschulen in Bayern und Hamburg konzipiert wird. Er stellt den Unterschied zwischen personal und institutionell orientierter Diagnostik dar. Während pädagogische Diagnostik in Bayern eher als Grundlage für die Zuweisung in spezifische Lehr-Lernangebote verstanden wird, manifestiert sich in Hamburg eine Konkretisierung der adaptiven Unterrichtsgestaltung. Der Beitrag rekonstruiert die rechtlichen Rahmenbedingungen, verstanden als gesellschaftliche Normen, die den Unterricht prägen, und hebt die Notwendigkeit hervor, diagnostische Programmatiken kontextualisiert zu betrachten.