In seinem DuD-Beitrag untersucht Mannah die Herausforderungen beim Widerruf einer Einwilligung in
die Anonymisierung personenbezogener Daten. Anders als dort beschrieben ist das Widerrufsrecht auch in
diesem Fall anwendbar, da ein Widerruf die davor durchgeführte Verarbeitung nicht betrifft. Ein Widerruf
ist also möglich, auch wenn er ins Leere greift, wenn die Anonymisierung bereits abgeschlossen ist.