Die Ausbildung der Lehrer*innen für Pflegeberufe ist eng verbunden mit dem Prozess der Professionalisierung der Pflege selbst. Pflegearbeit war zunächst eine angelernte Tätigkeit, bei der die erfahrenen Pfleger*innen ihr Erfahrungswissen an die Anzulernenden weitergaben. Mit steigenden Ansprüchen an die pflegerische Unterstützung bedürftiger Menschen und die Zusammenarbeit mit Ärzten und Ärztinnen entwickelten sich Pflegeschulen, um das benötigte Fachwissen zu vermitteln. Entsprechend hatten die ausbildenden Personen zunächst keine (pädagogische) Qualifikation. Sie benötigten später eine Fort- bzw. Weiterbildung zur/m Unterrichtsschwester/-pfleger, dann seit 2003 als Nachweis der pädagogischen Eignung einen Hochschulabschluss und seit 2020 wird laut Pflegeberufegesetz ein Mastergrad, vorzugsweise in der Pflege-/Berufspädagogik vorausgesetzt.